Der Sozialbonus ist ein Rabatt in der Rechnung, der von der Regierung eingeführt und von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) konkret umgesetzt wurde, um den Familien bei wirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedürftigkeit und den kinderreichen Familien eine Einsparung bei den Energieausgaben zu gewährleisten.
Sozialbonus auf die Stromlieferung
Der Strombonus ist vorgesehen bei:
Wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für den Strom, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).
Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:
- einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
- einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
- einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“ ist.
Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Stromlieferung mit Haushaltstarif sein.
Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie – Strom, Gas, Wasser- Anspruch.
Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato – SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.
Gesundheitlicher Bedürftigkeit
in Fällen, in denen eine schwere Krankheit den Gebrauch von strombetriebenen medizinischen (elektromedizinischen) Geräten erforderlich macht, die unerlässlich für die Lebenserhaltung sind
Den Bonus können alle Haushaltskunden mit schwerer Erkrankung oder Haushaltskunden mit einer Stromlieferung, bei denen eine Person mit schwerer Erkrankung lebt, die den Gebrauch von elektromedizinischen Geräten für die Lebenserhaltung erforderlich macht, erhalten.
Die Liste der elektromedizinischen lebenserhaltenden Geräte, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wurden mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011* ermittelt.
Der Bonus für gesundheitliche Bedürftigkeit ist mit jenem für wirtschaftliche Bedürftigkeit kumulierbar (sowohl Strom als auch Gas), wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.
Die Anfrage ist an die meldeamtliche Wohnsitzgemeinde des Inhabers der Stromlieferung zu richten (auch wenn sie sich von jener des Kranken unterscheidet), indem die eigens dazu vorgesehenen Formulare verwendet werden oder bei einer anderen von der Gemeinde festgelegten Körperschaft (Steuerbeistandszentren – CAF, Berggemeinschaften – „Comunità montane“).
* Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it/it/bonus_sociale.htm abrufbar oder unter der Grünen Nummer 800 166 654 erhältlich.
Sozialbonus auf die Gaslieferung
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für Gas, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).
Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:
- einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
- einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
- einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“ ist.
Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Gaslieferung mit Haushaltstarif sein oder eine aktive kondominiale Gaslieferung nutzen.
Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie – Strom, Gas, Wasser- Anspruch.
Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato – SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.
* Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it/it/bonus_gas.htm abrufbar oder unter der Grünen Nummer 800 166 654 erhältlich.