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Erläuterung zur Rechnung 2.0

Nachstehend finden Sie die Anleitungen zu den Rechnungen.
Für weitere Auskünfte über die Rechnung im Detail können Sie sich an folgende Adressen wenden:

Download Anleitung Gasrechnung 2.0 Download Anleitung Gasrechnung PLACET 2.0 Download Anleitung Stromrechnung Nicht-Haushalt 2.0 Download Wie lese ich die Rechnung für die Fernwärme Download Anleitung Stromrechnung PLACET 2.0 Download Stromrechnung Haushalt 2.0
Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit 

 

Wir sind ständig bestrebt, unsere Websites und digitalen Plattformen für ein möglichst breites Publikum zugänglich und nutzbar zu machen. Aus diesem Grund verwenden wir auf unseren Websites www.alperiagroup.eu und www.alperia.eu die AccessiWay-Technologie für Barrierefreiheit.

Auf diese Weise versuchen wir im Einklang mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 (sog. Legge Stanca), die Standards des World Wide Web Consortium (W3C) für die Barrierefreiheit von Webseiten sowie alle wichtigen internationalen Leitlinien (WCAG 2.1) so weit wie möglich einzuhalten, um Webinhalte für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen.

Die Accessiway-Schnittstelle ermöglicht es Menschen mit den unterschiedlichsten Arten von Behinderung, die Schnittstelle der Website an ihre speziellen Bedürfnisse anzupassen. Diese Anwendung korrigiert den HTML-Code der Website und stimmt deren Verhalten, Funktionen usw. auf die spezifischen Vorlieben der einzelnen Nutzer ab.

Wir bemühen uns regelmäßig, unsere digitalen Inhalte an die Bedürfnisse aller Menschen anzupassen. Bei Seiten oder Abschnitten der Website, die nicht barrierefrei zugänglich sind, oder die Sie hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit verbessern möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter der allgemeinen gebührenfreien Nummer 800 110 055 oder schreiben Sie uns direkt an accessibility@alperia.eu.

Download Erklärung zur Zugänglichkeit der Website für Privatpersonen gemäß Artikel 3 Absatz 1-bis des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004
Selbstablesung

Die Selbstablesung ermöglicht es Ihnen, Alperia die effektiven Verbräuche mitzuteilen und folglich Rechnungen mit einem geschätzten Verbrauch zu vermeiden.

Im PDF unten finden Sie alle Informationen zu den Modalitäten und Zeitfenstern, um Ihre Selbstablesung mitzuteilen.

Download Selbstablesung
Sozialbonus

Der Sozialbonus ist ein Rabatt in der Rechnung, der von der Regierung eingeführt und von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) konkret umgesetzt wurde, um den Familien bei wirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedürftigkeit und den kinderreichen Familien eine Einsparung bei den Energieausgaben zu gewährleisten.

Sozialbonus auf die Stromlieferung

Der Strombonus ist vorgesehen bei:

Wirtschaftlicher Bedürftigkeit

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für den Strom, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).

Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:

  1. einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
  2. einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
  3. einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“ ist.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Stromlieferung mit Haushaltstarif sein.

Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie – Strom, Gas, Wasser- Anspruch.

Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato – SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.

Gesundheitlicher Bedürftigkeit

in Fällen, in denen eine schwere Krankheit den Gebrauch von strombetriebenen medizinischen (elektromedizinischen) Geräten erforderlich macht, die unerlässlich für die Lebenserhaltung sind

Den Bonus können alle Haushaltskunden mit schwerer Erkrankung oder Haushaltskunden mit einer Stromlieferung, bei denen eine Person mit schwerer Erkrankung lebt, die den Gebrauch von elektromedizinischen Geräten für die Lebenserhaltung erforderlich macht, erhalten.

Die Liste der elektromedizinischen lebenserhaltenden Geräte, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wurden mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011* ermittelt.

Der Bonus für gesundheitliche Bedürftigkeit ist mit jenem für wirtschaftliche Bedürftigkeit kumulierbar (sowohl Strom als auch Gas), wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.

Die Anfrage ist an die meldeamtliche Wohnsitzgemeinde des Inhabers der Stromlieferung zu richten (auch wenn sie sich von jener des Kranken unterscheidet), indem die eigens dazu vorgesehenen Formulare verwendet werden oder bei einer anderen von der Gemeinde festgelegten Körperschaft (Steuerbeistandszentren – CAF, Berggemeinschaften – „Comunità montane“).

* Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it/it/bonus_sociale.htm abrufbar oder unter der Grünen Nummer 800 166 654 erhältlich.

 

Sozialbonus auf die Gaslieferung

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für Gas, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).

Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:

  1. einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
  2. einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
  3. einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“ ist.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Gaslieferung mit Haushaltstarif sein oder eine aktive kondominiale Gaslieferung nutzen.

Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie – Strom, Gas, Wasser- Anspruch.

Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato – SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.

* Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it/it/bonus_gas.htm abrufbar oder unter der Grünen Nummer 800 166 654 erhältlich.

 

Download Sozialbonus Strom Download Sozialbonus Gas
Schlichtungsdienst Energiekunden

Der Schlichtungsdienst Energiekunden wurde von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente – ARERA) eingeführt, um den Strom- und Gaskunden eine einfache Vorgehensweise und eine schnelle Entscheidung von etwaigen Streitfragen mit den Anbietern mittels Teilnahme eines Schlichters, der eigens in Schlichtungs- und Energiefragen ausgebildet ist und die Parteien zu einer Lösung im gemeinsamen Einverständnis unterstützt, zur Verfügung zu stellen.

Ab 1. Januar 2017 ist der Versuch einer Schlichtung vor dem Schlichtungsdienst Bedingung, um mit der Ausübung einer Klage fortzufahren.

Das etwaige Einverständnis beim Schlichtungsdienst hat Vollzugsrecht, das heißt, es kann von den Parteien vor einem zuständigen Richter bei Missachtung des Inhalts geltend gemacht werden.

Der Schlichtungsdienst, der für die Aufsichtsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 50 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind und jedenfalls nicht über einem Jahr ab Einreichung der Beschwerde selbst.

Der Schlichtungsdienst kann nicht beansprucht werden, wenn für dieselbe Streitfrage ein paritätisches Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen wurde oder noch im Laufen ist.

 

Der Schlichtungsdienst kann beantragt werden:

  • für den Stromsektor: von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS);
  • für den Gassektor: von alle Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck (ND).

Der Kunde, der das Verfahren aktiviert, kann das Ansuchen um Schlichtung selbst oder mittels Beauftragtem einreichen.

  • Der Haushaltskunde kann sich an eine Verbraucherzentrale des Nationalrates der Verbraucher und Nutzer (Consiglio Nazionale Consumatori e Utenti – CNCU) wenden.
  • Der Nicht-Haushaltskunde (KMU) kann sich an seinen Fachverband wenden.

 

Der Schlichtungsdienst erfolgt ausschließlich online: zur Aktivierung ist das entsprechende Formular „Richiesta di attivazione“ für das Schlichtungsverfahren auszufüllen. Der Haushaltsendkunde (der ohne Beauftragten handelt) kann das Formular „Richiesta di attivazione“ auch offline ausfüllen (Post oder Fax), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens online bestehen bleibt.

Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst stehen die FAQ der Aufsichtsbehörde zur Verfügung: www.arera.it/it/schede/C/faq-servconc.htm

Zum Schlichtungsdienst:
http://conciliazione.arera.it

Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln.

 

Liste der ADR-Stellen

https://www.arera.it/allegati/consumatori/ElencoOrganismiADR.xlsx

Sicherheit Gas

Versicherung Gas-Endkunden

Jeder, der – auch gelegentlich – Methangas oder andere Gasarten benutzt, die über städtische Verteilernetze oder andere Transportnetze geliefert werden, kommt im Sinne des Beschlusses Nr. 167/2020/R/gas vom 19. Mai 2020 der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt automatisch in den Genuss des Versicherungsschutzes gegen Gasunfälle.

Der Versicherungsschutz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet. Ausgeschlossen sind:

  1. die Methangas-Endkunden, die nicht in die Kategorie der Haushaltskunden oder der Kondominiums-Haushaltskunden mit einem Zähler, dessen Kalibergröße über G25 liegt, fallen (die Kalibergröße des Zählers ist in der Rechnung angegeben);
  2. Verbraucher von Methangas als Treibstoff.

Der Versicherungsschutz umfasst: Haftpflicht gegen Dritte, Brandfälle und Unfälle, die in den Anlagen und Geräten nach dem Übergabepunkt (Gaszähler) entstehen könnten. Die Versicherung wird vom CIG (Comitato Italiano Gas) zu Gunsten der Endkunden abgeschlossen.

Für weitere Informationen über den Versicherungsschutz und die Formulare, die für die Schadensmeldung zu benutzen sind, kann der Schalter für Energieverbraucher (Sportello per il consumatore di energia) telefonisch unter der Grünen Nummer 800 166 654oder zu den auf der Website www.arera.it angegebenen Modalitäten kontaktiert werden.

 

Kontakte des CIG (Comitato Italiano Gas) für:

  • Unterstützung bei der Ausfüllung des Formulars für die Schadensmeldung (MDS)
  • Informationen über den Stand einer offenen Versicherungsakte aufgrund einer vorhergehenden Schadensmeldung
  • Übermittlung von Beanstandungen über den Verlauf einer Schadensregulierungsinstanz

Internetseite www.cig.it/assicurazione
Grüne Nummer  800 929 286
(aktiv Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr. Der Dienst kann in einigen Zeiträumen des Jahres ausgesetzt sein, gewöhnlich in Übereinstimmung mit den Feiertags- oder Urlaubszeiten)

E-mail assigas@cig.it

Sicherheitskontrollen auf der dem Zähler nachgeschlossenen Vorrichtungen

Das folgend beschriebene Verfahren erlaubt Ihnen, die Aktivierung oder Reaktivierung der Lieferung Ihrer Anlage zur Gasnutzung unter Beachtung aller Sicherheitskriterien so schnell wie möglich zu erhalten.

Der Verkäufer händigt dem Kunden zwei Vordrucke aus, als Anlage H/40 und Anlage I/40 bezeichnet, die bereits im dem Verkäufer vorbehaltenen Abschnitt ausgefüllt sind: Sie müssen den Vordruck Anlage H/40 im für den Endkunden vorbehaltenen Abschnitt vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Mit diesem Vordruck, neben der Aushändigung der notwendigen Daten zur Identifizierung der zu aktivierenden oder reaktivierenden Anlage, verpflichten Sie sich, die Gasanlage nicht zu benutzen, auch nicht nach Bereitstellung des Gases, bis Ihnen der Installateur die “Konformitätserklärung” gemäß DM Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 ausstellt. Achtung: Sie dürfen ausschließlich den Vordruck Anlage H/40 verwenden, der Ihnen zusammen mit vorliegendem Brief ausgehändigt wurde, andernfalls kann die Lieferung nicht aktiviert/reaktiviert werden.

2. Der Vordruck Anlage I/40 ist dem Installateur zu übergeben, der Ihnen denselben ausgefüllt und mit entsprechendem Stempel und Unterschrift rückerstatten wird. Der Installateur muss Ihnen zusammen mit dem Vordruck Anlage I/40 auch die von der Anlage I/40 erforderlichen Unterlagen, welche der “pflichtigen Dokumentation zur Konformitätserklärung” entspricht und welche Ihnen der Installateur auf jeden Fall nach Beendigung seiner Arbeit übergeben muss, aushändigen.

3. Die Vordrucke Anlage H/40 und Anlage I/40 müssen Sie mit der vom Installateur ausgestellten Dokumentation so schnell wie möglich übermitteln, da nämlich der Verteilerbetrieb das Verfahren für die Aktivierung/Reaktivierung der Lieferung erst nach Erhalt dieser Unterlagen einleiten wird.

4. Die Dokumentation wird vom Verteilerbetrieb einer Überprüfung unterzogen um festzustellen, ob die Anlage, auf welcher die Gaslieferung zu aktivieren oder reaktivieren ist, unter Einhaltung der Sicherheitsnormen errichtet wurde; bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Lieferung aktiviert oder reaktiviert, wohingegen bei negativem Ergebnis der Verteilerbetrieb die Lieferungsaktivierung nicht vornehmen darf und Sie uns eine neue Anfrage einreichen müssen, nachdem Ihr Installateur dafür gesorgt hat, alle festgestellten und in einer eigenen Mitteilung, die Ihnen der Verteilerbetrieb zukommen lassen wird, enthaltenen Nichtkonformitäten zu beseitigen; in beiden Fällen kann Ihnen Ihr Verkäufer aufgrund der gesamtem Wärmeleistung – ausgedrückt in kW (Q) – Ihrer Nutzungsanlage folgende Höchstbeträge anlasten:

 

€ 47,00 Q≤35 kW
€ 60,00 35 kW < Q≤35 kW
€ 70,00 Q>350 kW

 

5. Zu guter Letzt wird daran erinnert, sollte Ihre Anlage von Technikern der Gemeinde oder von deren Beauftragten nachfolgender Kontrollen unterzogen werden, müssen Sie eine Kopie der Konformitätserklärung und die entsprechenden pflichtigen Unterlagen vorweisen, weshalb Sie dazu eingeladen sind, die Dokumentation mit Sorgfalt aufzubewahren.

 

Versicherung Gas-Endkunden
Handelsverhaltenskodex

Der Handelsverhaltenskodex für den Strom- und Gasverkauf an die Endkunden, Beschluss 366/2018/R/com i.g.F. vom 28. Juni 2018 der Regulierungsbehörde für Strom Netze und Umwelt (ARERA), regelt handelsbezogene Aspekte hinsichtlich der Angebote des freien Marktes, um dem Endkunden einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, indem die größtmögliche Transparenz in Bezug auf die angebotenen Dienste und das Verständnis der vertraglichen Lieferungsbedingungen des Strom- und Gaslieferungsdienstes seitens der Kunden gefördert und erweitert wird.

Er kommt zur Anwendung, wenn dem Kunden, der Inhaber von Übergabepunkten ist, die ausschließlich in Niederspannung erfolgen und/oder einen insgesamten Gasverbrauch von 200.000 Sm3/Jahr nicht überschreiten, ein Lieferungsvertrag des freien Marktes für einen oder mehrere Abnahmepunkte unterbreitet wird.

Download Verhaltenskodex
Hinweis in Bezug auf die Verrechnung

Hinweis an die Kunden

Alperia Smart Services GmbH teilt mit, dass aufgrund des Inkrafttretens des TIF (Einheitstext der Bestimmungen der Aufsichtsbehörde für Elektrische Energie Gas und Wasserversorgung über die Fakturierung der Detailverkaufsdienste für Strom- und Gaskunden) ab dem 1. Januar 2017, die neuen Fakturierungsbestimmungen in einigen Fällen eine Änderung der Vertragsbedingungen zur Folge haben könnten, insbesondere mit Bezug auf die Häufigkeit der Verrechnung.

Alperia Smart Services GmbH teilt weiters mit, dass die vom TIF seitens der Aufsichtsbehörde für Elektrische Energie Gas und Wasserversorgung festgelegten Bestimmungen zur Gänze angewandt werden. Dies gilt für alle Angebote, die an die von der Regulierung betroffenen Kunden gerichtet sind.

Für weitere Informationen auf der Seite www.arera.it nachschlagen.

Download
Auf die Lieferungen angewandte Steuern
Beschwerden

Wie reiche ich Beschwerde ein

Um eine Beschwerde einzureichen, füllen Sie das eigens dafür vorgesehene Formular aus, das alle für uns wichtigen Informationen enthält, um Ihnen antworten zu können. Wenn Sie eine elektronische Postfachadresse angeben, kann Ihnen die Antwort schneller zugestellt werden.

Für die Zusendung können Sie folgende Kanäle wählen:

  • Post: Alperia Smart Services GmbH – Zwölfmalgreienerstraße 8 – 39100 Bozen
  • Fax: 0471 987 141
  • beschwerde@alperia.eu

 

Mindestinhalte für schriftliche Beschwerden in freier Form, ohne das Formular zu verwenden

Wahlweise können Sie Ihre Beschwerde – an die oben angeführten Kanäle – auch in schriftlicher Form einreichen, indem Sie folgende Mindestinhalte angeben:

Für Strom:

  • ­Vor- und Nachnamen;
  • Postadresse, wenn verschieden von der Lieferungsadresse, oder elektronische Postadresse für die Zusendung der schriftlichen Antwort;
  • Dienstleistung, auf den sich die Beschwerde bezieht: Strom; ­
  • Lieferungsadresse;
  • alphanumerischer Identifikationskodex POD des Stromübergabepunktes, wenn verfügbar, oder, wenn nicht verfügbar, die Kundennummer; ­
  • eine kurze Beschreibung des beanstandeten Sachverhalts.

Für Erdgas:

  • ­­ Vor- und Nachnamen; ­
  • Postadresse, wenn verschieden von der Lieferungsadresse, oder elektronische Postadresse für die Zusendung der schriftlichen Antwort; ­
  • Dienstleistung, auf den sich die Beschwerde bezieht: Gas; ­
  • Lieferungsadresse; ­
  • alphanumerischer Identifikationskodex PDR des Gasübergabepunktes, wenn verfügbar, oder, wenn nicht verfügbar, die Kundennummer; ­
  • eine kurze Beschreibung des beanstandeten Sachverhalts

Für Fernwärme:

  • ­ Vor- und Nachnamen des Vertragsinhabers der Lieferung, wenn der Antragsteller ein Benutzer ist;
  • Lieferungsadresse;
  • Postadresse, wenn verschieden von der Lieferungsadresse, oder telematische Adresse;
  • Lieferungsart;
  • eine kurze Beschreibung des beanstandeten Sachverhalts.

Wir werden Ihnen innerhalb 30 Kalendertagen ab Datum des Erhalts antworten.

 

Wie suche ich um Auskünfte an

Für Auskünfte können Sie sich an folgende Adressen wenden:

Download Beschwerdevordruck
Infoschreiben für von Erdbeben betroffene Kunden und Abnehmer
Sensible GAS-Kunden

Sensible GAS-Kunden

Mit dem 31 Dezember 2023 wird, wie vom Gesetz Nr. 142/2017 vorgeschrieben, der geschützte Grundversorgungsdienst für Gaslieferungen für Haushaltskunden eingestellt. Der geschützte Grundversorgungsdienst für Gaslieferungen ist jener Dienst, für den die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) vorgegeben werden.

 

ARERA wird weiterhin die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen ausschließlich für die sogenannten sensiblen Kunden, die ab dem 1.Jänner 2024 im Geschützten Grundversorgungsdienst für sensible Kunden beliefert werden, festlegen.

Um als sensibel eingestuft zu werden, muss der Endkunde mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • über 75 Jahre alt sein (d.h. er ist bereits 76 Jahre alt geworden, oder wird im Laufe des Kalenderjahres 76 Jahre alt);
  • er ist wirtschaftlich bedürftig gemäß Artikel 1, Komma 75, des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124;
  • er weist eine Beeinträchtigung gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 10, auf;
  • sein Lieferungspunkt befindet sich in einer nach Katastrophenfällen provisorisch eingerichteten Unterkunft.

 

Wie kann der Kunde im Geschützten Grundversorgungsdienst beliefert werden?

  1. falls Sie bereits zu den Kunden zählen, die automatisch als sensibel eingestuft sind, werden Sie automatisch ab dem 1.Jänner 2024 weiterhin im geschützten Grundversorgungsdienst für sensible Kunden beliefert, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine andere Lösung;
  2. Falls Sie nicht bereits automatisch zu den sensiblen Kunden zählen, und der Meinung sind, die entsprechenden Voraussetzungen zu haben, müssen Sie den Vertrag für den Geschützten Grundversorgungsdienst für sensible Kunden unterzeichnen.

 

Die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes für sensible Kunden sehen folgende Entgelte vor:

  • Spesen für den Rohstoff Erdgas (Komponente CMEM,m zur Deckung der Beschaffungskosten des Rohstoffs Erdgas im Großhandel und monatlich angepasst, Komponente CCR zur Deckung der Kosten für die mit der Gasbeschaffung im Großhandel verbundenen Tätigkeiten und halbjährlich angepasst; Komponente QVD zur Deckung der Vermarktungskosten und 12 Monate gültig);
  • Spesen für Transport und Zählerverwaltung (beinhalten: Transport, Messdienst, Verteilung und die entsprechende Vermarktung);
  • Spesen für Systemaufwendungen (die Systemaufwendungen werden von der Regulierungsbehörde ARERA festgelegt und alle drei Monate angepasst, sie sind für die Finanzierung der Tätigkeiten von allgemeinem Interesse für das Gassystem vorgesehen);
  • Steuern und sonstige Abgaben.

 

Die Preiskomponente zu Deckung der Beschaffungskosten des Rohstoffs Erdgas (CMEM,m) wird von der Regulierungsbehörde  ARERA angepasst und entspricht dem Monatsdurchschnitt der Preise auf dem Großhandelsmarkt (der PSV day ahead), sie wird auf der Webseite der Regulierungsbehörde innerhalb der ersten 2 Arbeitstage des ersten auf den Referenzmonat folgenden Monats veröffentlicht.

2024 Euro/MWh Euro/GJ Euro/Smc*
Mai 32,9859 9,16275 0,352949
April 30,4921 8,470028 0,326265
März 28,7375 7,982639 0,307491
Februar 27,8401 7,733361 0,297889
Januar 31,1903 8,663972 0,333736

*für Erdgaslieferungen  mit einem PCS (potere calorifico superiore) von 0,038520 GJ/Smc.

Die wirtschaftlichen Bedingungen sind auf der Webseite (ohne Stuern) der ARERA abrufbar link https://www.arera.it/area-operatori/prezzi-e-tariffe

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Regulierungsbehörde https://www.arera.it/consumatori verfügbar.

Zusammensetzung elektrische Energie - Fuel mix
Datenschutz

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Sie sind bereits Kunde und haben Fragen zu einem Ablauf?

Sie können die Registrierung hier vornehmen (link al portale login). Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Registrierung finden Sie auf der ersten Seite der Rechnung.

Im Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen herunterladen, die Bezahlung per SEPA-Lastschrift aktivieren, Ihre Verträge einsehen, Bezahlungen mit der Kreditkarte durchführen und die Selbstablesung für Gas während der vorgesehenen Zeitfenster mitteilen.

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die Lieferung an die alte Adresse kündigen. Für die Energieversorgung an die neue Adresse muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen

Für den Wechsel von einem anderen Anbieter zu Alperia braucht es ungefähr zwei Monate ab dem Datum der Anfrage.

Bei einem Angebot mit indexiertem Preis folgt der Preis für die Energie den Preisentwicklungen am Energiemarkt. Das bedeutet, dass der Endbetrag Ihrer Stromrechnung niedriger wird, sollte der Energiepreis sinken. Hingegen ein Angebot mit fixem Preis garantiert Ihnen, dass der Preis für den Rohstoff Energie für 12 Monate unverändert bleibt, unabhängig von den Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Sollte der Preis für die Energie steigen, hat das keinerlei Auswirkungen auf Ihre Rechnung.

Der Preis des Tarifrechners enthält alle Kosten, darunter auch die Mehrwertsteuer und die fixen Gebühren (Spesen für die Systemaufwendung, Zählerverwaltung und den Transport). Die einzigen Kosten, die nicht enthalten sind, sind die RAI-Fernsehgebühren.

Zertifizierter grüner Strom ist elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Herkunft durch Herkunftsnachweise (Garanzie di Origine – GO) zertifiziert ist. Der Herkunftsnachweis (GO) ist eine elektronische Zertifizierung, die den erneuerbaren Charakter der verwendeten Quellen für die IGO-qualifizierten Stromgewinnungsanlagen bescheinigt. Dieser Nachweis wird vom Gestore dei Servizi Energetici ausgestellt, dem Organ, welches vom italienischen Staat bestimmt wurde um die Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Diese Zertifizierungsinformationen werden sowohl in der Vertragsdokumentation als auch in jeder einzelnen Rechnung ausgewiesen.