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Fernwärme Vöran


Die Natur wärmt Ihr Heim.

Unser Angebot

Das Angebot ist an alle verschiedenen Lieferungs- und Nutzungsarten gerichtet.
Der Lieferpreis für die Wärmeenergie in Vöran setzt sich aus einem variablen Anteil, ausgedrückt in €/kWh, und einem Fixanteil, ausgedrückt in €/Jahr, zusammen.

Fixanteil

nach Lieferpunkt (Ohne MwSt.)

+

Variabler Anteil

Nach Verbrauch (Ohne MwSt.)

Informationen und Unterlagen

Weitere informationen
  • Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher – gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht – ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
  • Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen. Der reduzierte Steuersatz, der von Nr. 122 der Tabelle A Teil III des Präsidialdekrets DPR 633/72 für Dienstleistungen hinsichtlich der Lieferung und der Verteilung von Wärmeenergie für Haushalte vorgesehen ist, wie vom Rundschreiben Nr. 82 vom 7. April 1999 definiert, wird auf die Kondominium-Lieferungen nur in den Fällen angewandt, wenn nicht gleichzeitig die Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten oder mehrwertsteuerrelevanten Dienstleistungen vorhanden sind, und die gelieferte Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammt bzw. aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad produziert wird.
  • Der Lieferant behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt mit Beschluss des Verwaltungsrates den Preis des Entgelts anzupassen
  • Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Vöran bezieht, im Jahr 2023 etwa 0,02116 €/kWh betrug.

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Die Vorteile von Fernwärme

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Im Fernheizwerk Vöran wird vorwiegend Biomasse für die Erzeugung von Wärme genutzt.

Fernwärmenetz in Vöran

Vorhandenes Netz

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Allgemeine informationen

(gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 6) 

Tätigkeiten, die vom Lieferanten ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr enthalten sind 

  • Alle notwendigen Autorisierungen mit Ausnahme jener, die zu Lasten des Antragstellers gehen; 
  • Zuschüttungsarbeiten und Wiederherstellung des Bodenbelags; 
  • Anlieferung, Verschweißen und Verlegen von isolierten Rohrleitungen, Spezialteilen und verschiedenem Zubehör; 
  • Bohrarbeiten an den Mauern für den Durchzug der Rohrleitungen; 
  • Lieferung und Montage der Übergabestation; 
  • Anschluss der Übergabestation an die elektrische Anlage und der vom Kunden vorbereiteten Signalkabeln; 
  • Inbetriebnahme der Übergabestation  

Tätigkeiten, die vom Betreiber nur auf Antrag des Benutzers ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr nicht enthalten sind 

  • Sind alle Tätigkeiten, die nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind noch unter die Tätigkeiten fallen, die zu Lasten des Kunden sind, sondern die ausdrücklich vom Kunden im Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Anschluss beantragt werden. 

 Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen 

  • Vorbereitung und Bereitstellung der Stromversorgung für die Übergabestation; 
  • Signalverkabelung zwischen Kundenanlage und Übergabestation; 
  • endgültige Wiederherstellung der Grasdecke, der Bepflanzung oder Bewirtschaftung im Allgemeinen; 
  • Umrüstung/Anpassung der Hydraulikanlage des Kunden an die Fernwärme; 
  • Sanierung verunreinigter Böden im Eigentum des Kunden; 
  • Jede schriftliche und unterzeichnete Genehmigung zur Durchquerung von Böden, Grundstücken oder anderem Eigentum von Dritten mit der Anschlussleitung. 

Bestimmungskriterien für die Anschlussgebühren für die Zone Vöran

Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)   

Sie können das Ansuchen um Deaktivierung mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung

Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Deaktivierung der Fernwärmelieferung 

Deaktivierung der Lieferung   

  1. Schließung und Versiegelung der Absperrventile zum Zwecke der Isolierung der Übergabestation des Wärmetauschers;
  2. Durchführung der letzten Ablesung;
  3. a) Ausstellung der Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage der unter obigem Buchst. b) genannten Ablesung.

Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen. 

Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)   

Sie können das Ansuchen um Abtrennung mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung

Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Abtrennung des Fernwärmeanschlusses 

Abtrennung    

  • Unterbrechung des Wasserkreislaufes vor dem Privatbesitz des Kunden, sofern dieser nicht anderen Kunden dient; 
  • Entfernung aller Komponenten der Wärmeübergabestation in den Fällen, in denen diese Eigentum des Betreibers sind;  
  • Abschaltung der elektrischen Betriebsmittel der Anschlussanlage;  
  • Unterbreitung eines Angebots für die Entfernung der zusätzlichen Komponenten der Wärmeübergabestation, sofern der Lieferungsvertrag vorsieht, dass diese Eigentum des Kunden sind. 

Für die Abtrennung des Fernwärmeanschlusses werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. 

Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.  

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Quota fissa per punto di fornitura

Prezzo (IVA escl.)
210 €
Nel caso in cui con un punto di fornitura vengono rifornite di energia termica piú attivitá o abitazioni, da ciascuna di esse è dovuto l’importo della quota fissa annuale ridotta del 50%.

Quota variabile per consumo

  Quota variabile (iva escl.)
1Scaglione unico0,13 €/kWh

Fixanteil nach Lieferpunkt

Preis (ohne MwSt.)
210 €

Für den Fall, dass mit einem Lieferpunkt mehrere Betriebe bzw. Wohneinheiten mit Wärmeenergie versorgt werden, ist für diese jeweils ein um 50 % reduzierter Betrag des jährlichen Fixanteils zu zahlen.

Variabler Anteil nach Verbrauch

  Variabler Anteil (ohne MwSt.)
1Einheitliche Staffel0,13 €/kWh