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Fernwärme Meran


Eine Technologie, die Wärme liefert und unsere Umwelt schont.

Unser Angebot

Fernwärme ist günstig, nicht nur in Hinblick auf die Lieferkosten, sondern auch dank der geringeren Kosten für die Anlage und deren Wartung.
Das Angebot ist an alle verschiedenen Lieferungs- und Nutzungsarten gerichtet.
Der Lieferpreis für die Wärmeenergie in Meran und Algund setzt sich aus einem variablen Anteil, ausgedrückt in €/kWh, der nach Verbrauch, auf die 12 Monate des Thermischen Jahres (Oktober – September) aufgeteilt, gestaffelt ist, und einem Fixanteil, ausgedrückt in €/kW, der von der installierten Leistung bestimmt wird, zusammen.

Fixanteil

nach installierter Leistung
(Ohne MwSt.)

+

Variabler Anteil

nach Verbrauch auf Jahresbasis
(Ohne MwSt.)

Informationen und Unterlagen

Weiter Informationen
  • Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen. Der reduzierte Steuersatz, der von Nr. 122 der Tabelle A Teil III des Präsidialdekrets DPR 633/72 für Dienstleistungen hinsichtlich der Lieferung und der Verteilung von Wärmeenergie für Haushalte vorgesehen ist, wie vom Rundschreiben Nr. 82 vom 7. April 1999 definiert, wird auf die Kondominium-Lieferungen nur in den Fällen angewandt, wenn nicht gleichzeitig die Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten oder mehrwertsteuerrelevanten Dienstleistungen vorhanden sind, und die gelieferte Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammt bzw. aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad produziert wird.
  • Die Anpassung des jährlichen Fixanteils erfolgt jährlich, und zwar ab dem 1.Jänner eines jeden Jahres n, auf Basis der vom Landesinstitut für Statistik ASTAT veröffentlichten Indexziffer der Verbraucherpreise für Haushalte von Arbeitern und Angestellten (FOI) der Gemeinde Bozen, bezugnehmend auf den Monat November des Jahres n-1.
  • Die Anpassung des variablen Anteils der Energie aus Fernwärme erfolgt mit monatlicher Frequenz unter Bezugnahme auf die Änderungen des Gaspreises, die von ARERA (Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt) festgelegt werden, gemäß Beschluss ARG/gas 64/09 i.g.F. (Einheitstext der Tätigkeiten im Detailverkauf von Erdgas und anderen Gasen als Erdgas, die mittels Stadtnetzen verteilt werden – TIVG), sowie aufgrund der gesetzlichen Steuerabänderungen.
  • Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher – gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht – ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
  • Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Meran bezieht, im Jahr 2023 etwa 0,002123 €/kWh betrug.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Bei technischen Störungen sind wir jeden Tag 24 Stunden für Sie im Einsatz

Die Vorteile von Fernwärme

Wie funktioniert Fernwärme in Meran?

Die Fernwärme für Meran wird in verschiedenen Produktionsanlagen erzeugt. Vorwiegend handelt es sich hierbei um sogenannte Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen und somit einen sehr hohen Wirkungsgrad aufweisen.

Fernwärmenetz in Meran

Vorhandenes Netz

Ausbauplan des Fernwärmenetzes Meran

Möchten Sie sich an das Fernwärmenetz anschließen?

Allgemeine Informationen

(gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 6) 

Tätigkeiten, die vom Lieferanten ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr enthalten sind 

  • Alle notwendigen Autorisierungen mit Ausnahme jener, die zu Lasten des Antragstellers gehen; 
  • Zuschüttungsarbeiten und Wiederherstellung des Bodenbelags; 
  • Anlieferung, Verschweißen und Verlegen von isolierten Rohrleitungen, Spezialteilen und verschiedenem Zubehör; 
  • Bohrarbeiten an den Mauern für den Durchzug der Rohrleitungen; 
  • Lieferung und Montage der Übergabestation; 
  • Anschluss der Übergabestation an die elektrische Anlage und der vom Kunden vorbereiteten Signalkabeln; 
  • Inbetriebnahme der Übergabestation  

Tätigkeiten, die vom Betreiber nur auf Antrag des Benutzers ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr nicht enthalten sind 

  • Sind alle Tätigkeiten, die nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind noch unter die Tätigkeiten fallen, die zu Lasten des Kunden sind, sondern die ausdrücklich vom Kunden im Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Anschluss beantragt werden. 

 Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen 

  • Vorbereitung und Bereitstellung der Stromversorgung für die Übergabestation; 
  • Signalverkabelung zwischen Kundenanlage und Übergabestation; 
  • endgültige Wiederherstellung der Grasdecke, der Bepflanzung oder Bewirtschaftung im Allgemeinen; 
  • Umrüstung/Anpassung der Hydraulikanlage des Kunden an die Fernwärme; 
  • Sanierung verunreinigter Böden im Eigentum des Kunden; 
  • Jede schriftliche und unterzeichnete Genehmigung zur Durchquerung von Böden, Grundstücken oder anderem Eigentum von Dritten mit der Anschlussleitung. 

Bestimmungskriterien für die Anschlussgebühren für die Zonen Meran und Algund

Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)   

Sie können das Ansuchen um Deaktivierung mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung

Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Deaktivierung der Fernwärmelieferung 

Deaktivierung der Lieferung   

  1. Schließung und Versiegelung der Absperrventile zum Zwecke der Isolierung der Übergabestation des Wärmetauschers;
  2. Durchführung der letzten Ablesung;
  3. a) Ausstellung der Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage der unter obigem Buchst. b) genannten Ablesung.

Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen. 

Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)   

Sie können das Ansuchen um Abtrennung mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung

Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Abtrennung des Fernwärmeanschlusses 

Abtrennung    

  • Unterbrechung des Wasserkreislaufes vor dem Privatbesitz des Kunden, sofern dieser nicht anderen Kunden dient; 
  • Entfernung aller Komponenten der Wärmeübergabestation in den Fällen, in denen diese Eigentum des Betreibers sind;  
  • Abschaltung der elektrischen Betriebsmittel der Anschlussanlage;  
  • Unterbreitung eines Angebots für die Entfernung der zusätzlichen Komponenten der Wärmeübergabestation, sofern der Lieferungsvertrag vorsieht, dass diese Eigentum des Kunden sind. 

Für die Abtrennung des Fernwärmeanschlusses werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. 

Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.  

Sie wohnen in Meran? Fernwärme ist grün

Quota fissa per potenza installata (IVA escl.)

Categoria Potenza installata Quota fissa annua
1 0 – 15 kW 66 €
2 16 – 50 kW 231 €
3 51 – 100 kW 471 €
4 101 – 175 kW 835 €
5 176 – 250 kW 1.200 €
6 251 – 500 kW 2.407 €
7 >500 kW 3.502 €

Quota variabile per consumo su base annua (IVA escl.)

 Scaglioni di consumo progressivoQuota variabile Maggio 2024 (€/kWh)
1° scaglione≤ 50.000. kWh0,12813
2° scaglione50.001 – 100.000 kWh0,12713
3° scaglione100.001 – 150.000 kWh0,12613
4° scaglione150.001 – 200.000 kWh0,12513
5° scaglione200.001 kWh – 300.000 kWh0,12413
6° scaglione300.001 kWh – 500.000 kWh0,12313
7° scaglione> 500.000 kWh0,12213

Fixanteil nach installierter Leistung (ohne MwSt.)

KategorieInstallierte LeistungJährlicher Fixanteil
10 – 15 kW66 €
216 – 50 kW231 €
351 – 100 kW471 €
4101 – 175 kW835 €
5176 – 250 kW1.200 €
6251 – 500 kW2.407 €
7>500 kW3.502 €

Variabler Anteil nach Verbrauch auf Jahresbasis (ohne MwSt.)

 Staffelung nach progressivem Verbrauch

Variabler Anteil (Zeitraum Mai 2024)

1° ≤ 50.000. kWh0,12813
50.001 – 100.000 kWh0,12713
100.001 – 150.000 kWh0,12613
4° 150.001 – 200.000 kWh0,12513
5° 200.001 kWh – 300.000 kWh0,12413
6° 300.001 kWh – 500.000 kWh0,12313
7° > 500.000 kWh0,12213